Der US-Branchenverband setzt seinen Kampf gegen die illegale Nutzung von P2P-Diensten unvermindert fort. Vier Wochen nach den letzten Klagen sandte die RIAA weiteren 754 Filesharern „Max Mustermann“-Vorladungen. Diese Klagen gegen unbekannt sind nötig, da Internet Service Provider in den USA die Identitäten ihrer Nutzer erst nach einer Vorladung offen legen dürfen.
Seit Beginn der Klagewelle zog die RIAA inzwischen 7704 P2P-Nutzer vor den Kadi. Keiner der Beklagten hat es bisher gewagt, sich tatsächlich vor Gericht mit der Musikbranche zu treffen. Stattdessen hat sich die Branche bislang mit 1475 P2P-Sündern per Vergleich geeinigt. Im Durchschnitt wurden dabei Schadenersatzzahlungen in Höhe von 3000 Dollar fällig, aber auch Fälle mit über 5000 Dollar Vergleichssumme sind bekannt. Bei den nun verklagten 754 Mustermännern betont die RIAA erneut, dass 20 der Filesharer an Universitäten ihr Unwesen treiben.





