Berthold Seliger:
Diese „Reform“ der Ausländersteuer ist substanzlos und im Wesentlichen auch wirkungslos. Er belegt die Inkompetenz der rot-grünen Bundesregierung auf dem Gebiet der Kunst und insbesondere der Musik. Nach wie vor werden ausländische Künstler in der Bundesrepublik Deutschland grob benachteiligt, die Ausländerfeindlichkeit der deutschen Steuergesetzgebung für Künstler wird festgeschrieben. Die marginalen Verbesserungen des geplanten Gesetzes (das ja wohlgemerkt auch noch den Bundestag und Bundesrat passieren muß, also beileibe noch nicht beschlossen ist) sind bestenfalls dazu geeignet, den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen zu streuen und von der Untätigkeit der rot-grünen Regierung abzulenken. Warum?
Der skandalöse Kern der Steuergesetzgebung für ausländische Künstler bleibt erhalten. Danach gehen die deutschen Finanzbehörden davon aus, dass 50% der Gagen „Produktionskosten“ (und damit steuerfrei) seien, wohingegen die verbleibenden 50% der Gagen der „Gewinn“ der Künstler sei. Diesen vermeintlichen „Gewinn“ besteuert der Gesetzgeber mit einem Steuersatz von 50%, der dem Höchststeuersatz entspricht. Diese Annahmen des Gesetzgebers bleiben im Kern erhalten – nur dass es jetzt eine „Geringverdiener“-Regelung gibt für Künstler, die weniger als 1000 Euro pro Auftritt erhalten. Diese Regelung geht aber an den Realitäten völlig vorbei. Der „Deutsche Kulturrat“ etwa geht davon aus, dass der Künstler tatsächlich 75% Kosten hat, ihm in Wirklichkeit also nur 25% Gewinn verbleiben. Selbst deutsche Künstler haben Produktionskostenanteile von weit mehr als 50% ihrer Gagen – dabei können einheimische Künstler weit kostengünstiger produzieren, da sie auf eigene Ressourcen zurückgreifen können (während ausländische Künstler fast alles anmieten müssen – von Instrumenten über Backline bis hin zu Tourbussen). Und einer der größten Kostenfaktoren für ausländische Künstler sind die internationalen Reisekosten, also die Flüge zum Auftrittsland.
Im Übrigen lässt die „Reform“ der Ausländersteuer weitere Fragen völlig offen, z.B.:
Weiterhin werden skandalöserweise Hotel- und Verpflegungskosten mit der Ausländersteuer belegt. Während deutsche Künstler derartige Kosten von der Steuer absetzen dürfen, werden ausländische Künstler hier zusätzlich bestraft. Zwar weisen die kultur- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und GRÜNEN in einer gemeinsamen Presseerklärung zu Recht darauf hin, dass ein pauschaler Steuersatz von 25% „außerordentlich hoch“ sei, „weil die gesamte Bruttogage – also einschließlich der Kosten für Hotel, Anreise etc. und auch der Mehrwertsteuer – dieser Pauschalsteuer unterworfen“ werde. Warum haben die Regierungsfraktionen dann die Besteuerung der Bruttogage nicht geändert? Denn auch weiterhin werden sämtliche Kosten, von Hotel bis Mehrwertsteuer, der pauschalen Ausländerbesteuerung unterworfen. Problem erkannt – Problem ignoriert – der Öffentlichkeit aber Problemlösung vorgegaukelt. Weiterhin müssen kulturelle Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland Ausländersteuer bezahlen, seien es Kulturämter oder öffentlich-rechtliche Sendeanstalten. Hier muß weiterhin die eine öffentliche Hand die andere finanzieren, was völlig absurd ist.
Diese Reform der Ausländersteuer ist kleinkariert und kleingeistig. Wo endlich ein großer Wurf nötig wäre, um eine unsinnige Regelung in den Papierkorb zu werfen, hat sich die rot-grüne Regierung wieder einmal verzettelt und gefällt sich in wichtigtuerischen Spiegelfechtereien. Wie der Kulturstaatsminister Nida-Rümelin und die kulturpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und GRÜNEN darauf kommen, dass die Reform „ein kulturpolitisches Signal für ein weltoffenes Deutschland sei“, und dass „ausländische Künstler und ihre deutschen Veranstalter aufatmen können“, ist mir ein Rätsel. Tatsache ist, dass die rot-grüne Bundesregierung eine Regelung zementiert hat, die es ausländischen Künstlern weiterhin erschwert, ihre Kunst in der Bundesrepublik Deutschland aufzuführen. Diese angebliche „Reform“ ist ein Signal für ein weltfremdes und im Letzten ausländerfeindliches Deutschland. Darüber hinaus zeigt sich, dass die rot-grüne Regierung, die ja bereits für die deutlichen Verschlechterungen der soziale Absicherung einheimischer Künstler durch die Einschränkungen bei der Künstlersozialkasse verantwortlich ist, auch weiterhin kein Interesse daran hat, eine kunst- und künstler-freundliche Stimmung in Deutschland entstehen zu lassen.
Interview mit Peter Schwenkow zum Thema:
musikwoche.de: Hat Sie die Ankündigung, dass die Ausländer-Steuer reformiert wird, überrascht?
Peter Schwenkow: Nein, denn wir haben Jahre dran gearbeitet (lacht)
mw.de: Haben Sie eine Reform schon so früh erwartet? In einem Interview mit musikwoche.de schätzten sie vor kurzem noch die Chancen als sehr gering ein, noch in dieser Legislaturperiode eine Veränderung zu erreichen…
Schwenkow: Man muss manchmal etwas anderes nach draußen kommunizieren und intern für etwas anderes arbeiten.
mw.de: Das heißt, Sie wußten, dass die Änderung kurz bevor steht?
Schwenkow: Ja.
mw.de: Worauf ist Ihrer Meinung nach der rasche Sinneswandel der zuständigen Beamten zurückzuführen?
Schwenkow: Ich glaube, dass es allen Beteiligten gelungen ist – vor allem bei der hervorragenden Anhörung, die die SPD- und Grünen-Bundestagsfraktion organisiert hat – ganz klar nachzuweisen, dass dieses Besteuerung tatsächlich Kulturangebot in Deutschland verhindert. Und das ist etwas, was eine rot-grüne Regierung mit Sicherheit nicht will. Die Anhörung hat sozusagen eine politische Bugwelle erzeugt – und das in einer Zeit, in der es durchaus schwierig ist über Steuersenkungen für interessierte Teile der Bevölkerung politisch durchsetzbar zu bekommen.
mw.de: Erwarten Sie Widerstände im Bundestag und im Bundesrat, die die Vorlage beschließen noch beschliessen müssen?
Schwenkow: Ich gehe nicht davon aus, dass es in irgendeiner Form noch Widerstand gibt, sondern dass die Veränderung schon zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt.
mw.de: Ist die Reform ein erster Schritt oder sind Sie vollkommen zufrieden mit den vorliegenden Veränderungen?
Schwenkow: Nein, die Reform kann nur ein erster Schritt sein. Unsere Maximalforderung besteht aus zwei Punkten: Erstens die Reduzierung der Besteuerung auf 15 Prozent, zweitens – und das ist noch viel entscheidender – sicherzustellen, dass die Besteuerung von An- und Abreise- und Übernachtungskosten endlich entfällt. Gerade im kleinen Bereich. Für 250 Euro kann man mit der Bahn irgendwo hinfahren und im 3-Sterne-Hotel übernachten. Das war es dann aber auch schon.
mw.de: Woran scheiterte ein „großer Wurf“?
Schwenkow: Der richtige Weg ist, klein einzusteigen und die Besteuerung in Stufen abzusenken.
mw.de: Berthold Seliger bezeichnet die Reform als „Wahlkampf-Coup“. Teilen Sie diese eher negative Betrachtungsweise?
Schwenkow: Ich glaube nicht, dass es sich um einen Wahlkampf-Coup handelt. Bei einem genaueren Blick auf die Veränderungen werden Sie erkennen, dass gerade kleinere Kulturgruppen und -träger in erheblichem Maße davon profitieren werden. Das bedeutet noch nicht, dass die klassische Veranstaltungswirtschaft schon bald Auswirkungen im sechs- bis siebenstelligen Bereich verspürt. Die werden sich erst 2003 einstellen. Aber es wird Kulturanbieter geben, deren Arbeit jetzt wieder ermöglicht wird. Ich bin der Meinung, dass in einer Zeit, in der wir einen sogenannten Sparkommissar als Finanzminister haben, die Reform als Zeichen zu werten ist, dass sich die Politik ernsthaft mit der Problematik auseinandergesetzt hat. nennen Sie mir doch ein Segment, in dem eine kleine Gruppe, in unserem Fall die der Künstler und Kulturanbieter, tatsächlich auch nur eine Mark Steuersenkung durchgesetzt hat.
mw.de: Werden Sie Ihre Lobbyarbeit fortsetzen?
Schwenkow: Aber selbstverständlich.
Jens Michow, Präsident und Geschäftsführer des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (IDKV)):
Anläßlich der positiven Entscheidung über die Reform der Besteuerung ausländischer Künstler im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären die kulturpolitschen Sprecher Eckhardt Barthel (SPD) und Dr. Antje Vollmer (Grüne) sowie die finanzpolitischen Sprecher Jörg-Otto Spiller (SPD) und Christine Scheel (Grüne):
Ausländische Künstler und Künstlerinnen und ihre deutschen Veranstalter können aufatmen. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2001 wird die Besteuerung von Gagen ausländischer Künstler und Künstlerinnen erheblich verbessert: Erstmals gibt es eine Freigrenze pro Auftritt und Künstler von 250 Euro. Ab 251 Euro erfolgt eine gestaffelte Besteuerung. Von 251 Euro bis 500 Euro zu 10%, von 501 Euro bis 1000 Euro zu 15% und über 1000 Euro zu 25%. Ab 2003 wird der höchste Steuersatz auf 20% abgesenkt.
Damit wird der Kulturaustausch – insbesondere mit Künstlern und Künstlerinnen niedriger Gagen – wiederbelebt. Aufgrund der bisherigen übermäßigen Besteuerung war er in eine Krise geraten; Künstler hatten ihre Veranstaltungen in Deutschland auf ein Minimum reduziert. Mit der neuen Freigrenze und den ermäßigten Steuersätzen leisten wir einen aktiven Beitrag zum interkulturellen Dialog.
Hintergrund:
1996 hatte die Kohl-Regierung den pauschalen Steuersatz für ausländische Künstler und Künstlerinnen von 15% auf 25% heraufgesetzt, um den Wegzug von Spitzenverdienern ins benachbarte Ausland zu unterbinden. Gleichzeitig wurde ein Erstattungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen eingeführt.
Für die Gruppe der ausländischen Künstlern und Künstlerinnen ist der derzeitige pauschale Steuersatz von 25% außerordentlich hoch, weil die gesamte Bruttogage – also einschließlich der Kosten für Hotel, Anreise etc. und auch der Mehrwertsteuer – dieser Pauschalsteuer unterworfen wird. Dieser Zustand war für die Künstler und Künstlerinnen und für die Kultureinrichtungen unzumutbar, zumal viele so die knappen öffentlichen Fördergelder gleich wieder an den Staat abführen mußten.
Dr. Antje Vollmer (Feature):
Deutlich positiver fiel der Kommentar der Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags, Dr. Antje Vollmer, aus: „Ausländische Künstler und Künstlerinnen können aufatmen“, meint Vollmer. Durch die Neuregelung werde der Kulturaustausch wiederbelebt und ein „aktiver Beitrag zum interkulturellen Dialog“ geleistet. Am 7. November hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags überraschend beschlossen, die Besteuerung der Gagen ausländischer Künstler zu senken und Freibeträge einzuführen.






