Sony Music Entertainment hat Klage gegen den US-Handelsriesen Kroger eingereicht. Die Klage wurde am 21. August beim zuständigen Bundesgericht im zentralen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Sony Music wirft Kroger vor, mindestens 392 nicht lizenzierte Nutzungen von Musik auf den Social-Media-Kanälen des Konzerns sowie auf den Accounts bezahlter Influencer:innen identifiziert zu haben. Laut Klageschrift gab Kroger im vergangenen Geschäftsjahr, das im Januar 2026 endete, umgerechnet rund 1,18 Milliarden US-Dollar für Werbung aus.
Als Beklagte werden insgesamt 19 Unternehmenseinheiten von Kroger genannt, darunter die Handelsketten Ralphs, Mariano’s, Harris Teeter und King Soopers, die Feinkosthandelskette Murray’s Cheese sowie der Kochbox-Anbieter Home Chef. Neben Sony Music treten neun angeschlossene Labels als Klägerinnen auf. Die meisten mutmaßlichen Verstöße entfallen der Klage zufolge auf Mariano’s mit mindestens 99 Videos. Auch die Unternehmenskonten von Kroger und Murray’s Cheese weisen demnach hohe Fallzahlen auf.
Die Klage stützt sich unter anderem auf die bestehende Lizenzgeschichte zwischen beiden Unternehmen. Laut Sony Music hatte Kroger seit 2017 mindestens 14 Lizenzen für die Nutzung von Sony-Aufnahmen in seiner Werbung erworben, zuletzt im Jahr 2025. Zentral für die Klage ist eine befristete, siebenwöchige Lizenz für den Song „Do You Believe in Magic“ von The Lovin’ Spoonful, die Kroger im Jahr 2020 für eine Weihnachtskampagne erhalten hatte. Laut Klage hätten mehrere Kroger-Ketten das entsprechende Kampagnenvideo auch nach Ablauf der Lizenz öffentlich zugänglich gelassen. Ein Video von Ralphs sei noch am 17. August abrufbar gewesen.
Sony Music: Verstöße trotz Hinweis fortgesetzt
Sony Music erklärte, Kroger bereits im Juni 2025 über die Verstöße informiert zu haben. Dennoch seien im August 2026 neue Inhalte veröffentlicht worden. Angebote, eine sogenannte Tolling-Vereinbarung zur Verjährungshemmung während laufender Vergleichsgespräche zu schließen, habe Kroger mehrfach abgelehnt.
Zu den in der Klage konkret genannten Aufnahmen zählen unter anderem Mariah Careys „All I Want for Christmas Is You“ und OutKasts „Hey Ya!“, die laut Klageschrift jeweils mindestens zwölfmal verwendet worden seien. Sony wirft den beklagten Ketten zudem vor, Veröffentlichungen gezielt zum Erscheinen oder Charterfolg bestimmter Songs terminiert zu haben, etwa im Fall von Miley Cyrus‘ „Flowers“ bei Mariano’s.
Sony Music fordert Schadenersatz und Unterlassung
In der Klage macht Sony Music unmittelbare Urheberrechtsverletzung sowie stellvertretende Haftung für die Handlungen seiner Tochtergesellschaften geltend. Zusätzlich wirft der Konzern den Beklagten eine mittelbare Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den beauftragten Influencer-Inhalten vor. Gefordert werden ein gesetzlicher Schadenersatz von bis zu 150.000 Dollar pro Werk sowie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung. Sony Music wird von der Kanzlei Proskauer Rose vertreten.






