Recorded & Publishing

Plattenfirmen ziehen Copycat erneut die Krallen

Im Rechtsstreit gegen die Anbieter des CD-Kopierautomaten CopyCat haben die Plattenfirmen auch die zweite Runde gewonnen.

Im Rechtsstreit gegen die Anbieter des CD-Kopierautomaten CopyCat haben die Plattenfirmen auch die zweite Runde gewonnen. Das Landgericht München entschied, dass das Aufstellen von Münzautomaten zum CD-Kopieren gegen das Urheberrecht verstösst. Die Richter bestätigten damit eine , die Mitte Oktober von Rechtsanwalt Johannes Waldorf im Auftrag von BMG, EMI und Virgin erwirkt wurde. Das Unternehmen Hamiltons Versand, das den Münzkopierer nach Deutschland importieren will, argumentierte, dass das Brennen von CDs zu Hause nichts anders sei als das Kopieren in einem öffentlichen Copyshop. Das Landgericht München verwies allerdings auf Pragraph 53 des Urheberrechts, wonach das Kopieren von Musik nur unentgeltlich erlaubt sei. Bei Copycat-Automaten sei aber Geld mit im Spiel. Hamiltons Versand kündigte Einspruch an, und will den Fall in die nächsthöhere Instanz bringen.