Ein 39-jähriger Mann aus Paderborn muss über 10.000 Euro Strafe zahlen, nachdem er im Internet Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hat. Dies entschied das Amtsgericht Paderborn und entsprach damit dem Strafantrag des Bundesverband Phono. Der Paderborner hatte zunächst über eBay Kopierprogramme wie Clone CD, Clony XXL und Profiler angeboten, mit denen die Schutzmechanismen auf CDs ausgehebelt werden können, und daraufhin eine Abmahnung des Bundesverbands erhalten. Er unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, bot jedoch bereits kurze Zeit später die gleichen Programme über andere Internetdienste erneut an.
Der Bundesverband reichte daraufhin Strafantrag ein und erwirkte nun eine rechtskräftige Verurteilung: Der Paderborner wurde aufgrund seines niedrigen Einkommens zu einer vergleichsweise geringen Geldstrafe von 800 Euro verurteilt und muss außerdem 10.000 Euro Vertragsstrafe für den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung berappen. Das Umgehen von Kopierschutzsystemen sowie die Herstellung und der Vertrieb von dazu geeigneter Software sind seit der Urheberrechtsnovelle im September 2003 illegal.





