Spitzenvertreter der deutschen Phonoverbände trafen sich mit Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, sowie Verbandsgeschäftsführer Peter Zombik und Syndikus Dr. Thorsten Braun sprachen über Fragen wie Kopierschutzmaßnahmen und das neue Urheberrechtsgesetz: „Kopiergeschützte CDs sind eindeutig gekennzeichnet und entsprechen damit den berechtigten Interessen der Verbraucher“, erklärte Gebhardt. „Ein Anspruch auf eine Kopie besteht nach deutschem Urheberrechtsgesetz zweifellos nicht.“ Außerdem seien Kopiergeschützte CDs vom Verbraucher längst akzeptiert, müssten aber von außen als kopiergeschützt zu erkennen sein. Einen Anspruch auf die Möglichkeit zur Kopieren einer CD erkannte auch Staatssekretär Berninger nicht. „Die Forderung der Phonoverbände sowie weiterer Urheberrechtsorganisationen ‚Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten‘ hat sich in politischen Kreisen durchgesetzt“, fasste Gebhardt zusammen. „Das neue Urheberrechtsgesetz muss nun so schnell wie möglich beschlossen werden, um angemessene Rahmenbedingungen für die Musikwirtschaft zu sichern.“
Phonoverbände klären Verbraucherministerium auf
Die Gespräche von Pop und Politik gingen in eine neue Runde: Spitzenvertreter der deutschen Phonoverbände sprachen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Berninger über Fragen wie Kopierschutzmaßnahmen und das neue Urheberrechtsgesetz.






