Tonträger mit einem Videoanteil unterliegen nun doch nicht dem am 1. April in Kraft getretenen neuen Jugenschutzgesetz. Gespräche des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft mit den Obersten Landesjugendbehörden hatten ergeben, dass auch so genannte Enhanced CDs ungeprüft bleiben, sofern der Video- dem Musikanteil untergeordnet ist. Das bedeutet, dass die für Filme erforderliche Alterseinstufung der FSK bei Tonträgern nicht erforderlich ist. Genau dies hatten einzelne Händler seit dem 1. April jedoch getan und vor allem Maxi-CDs mit Musikvideos mit dem Etikett „FSK 18“ versehen, weil sie eine Prüfpflicht durch die FSK unterstellt hatten. Nachdem die Beamten dies nun für überflüssig erklärt haben, begrüßt Dr. Thorsten Braun, Syndikus des Bundesverbandes, die Klarstellung der Behörden.
Neue FSK-Regelung gilt nicht für Tonträger
Tonträger mit einem Videoanteil unterliegen nun doch nicht dem am 1. April in Kraft getretenen neuen Jugenschutzgesetz.






