Recorded & Publishing

Musikfan verklagt BMG wegen Kopierschutz

Ein deutscher Verbraucher wirft der Plattenfirma im Zusammenhang mit Kopierschutzmaßnahmen Betrug, Computerbetrug und einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Ein deutscher Verbraucher hat Strafanzeige gegen die BMG Entertainment GSA gestellt. Der Mann aus Ostwestfalen wirft der Plattenfirma im Zusammenhang mit Kopierschutzmaßnahmen auf der von ihm erworbenen Compilation „Just The Best 4/2001“ Betrug, Computerbetrug und einen Verstoß gegen das Urheberrecht vor. So werde weder auf der Hülle noch auf dem Produkt selbst auf einen vorhandenen Kopierschutz und die daraus resultierenden Folgen, wie die fehlende Abspiel-Möglichkeit auf Computerlaufwerken, hingewiesen. Außerdem handele es sich bei dem Kopierschutzmechanismus um eine Manipulation durch falsche und fehlerhafte Daten sowie eine Verletzung des Audio-CD-Standards. Dies erfülle, nach Meinung des Klägers, den Tatbestand des Computerbetrugs. Die Vorgehensweise von BMG verstoße darüberhinaus auch gegen das deutsche Urheberrecht, das dem Verbraucher das Recht auf Privatkopie zubillige. Bereits im September wurde in den USA eine Klage gegen eine Plattenfirma wegen Datenschutzaspekten im Zusammenhang mit Kopierschutzmaßnahmen eingereicht.