Recorded & Publishing

Musikbranche lässt Heise abmahnen

Der Bundesverband Phono streitet mit dem Heise-Verlag über einen Bericht zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen und ließ die Hannoveraner abmahnen. Ein Artikel über die Any-DVD-Software verletzte die Rechte der Musikunternehmen, findet Phonoverbands-Syndikus Thorsten Braun.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft streitet mit dem Heise-Verlag über einen Artikel, der über Tools zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen berichtete und ließ die Hannoveraner nun abmahnen. Ein Heise-Beitrag über die Any-DVD-Software des in der Karibik ansässigen Herstellers SlySoft verletze die Rechte der Musikunternehmen, erklärt Phonoverbands-Syndikus Dr. Thorsten Braun: „Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun“, betont Braun. „Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche Berichte untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen.“

Der Heise-Artikel vom 19. Januar preist die Vorzüge von Produkten aus dem Hause SlySoft bei der Bearbeitung von den in technikaffinen Kreisen gern so genannten „Un-CDs“ und „Un-DVDs“ – gemeint sind Ton- und Bildtonträger mit Kopierschutzsystemen, die streng genommen nicht mehr den ursprünglichen Produktspezifikationen entsprechen. Laut Bundesverband beschreibt der Artikel ausführlich, wie Nutzer sogar neue Kopierschutzsysteme knacken könnten, und liefere durch ein Link zur Herstellerseite die dazu nötige Software gleich mit. Das Urhebergesetz verbiete aber nicht nur die Herstellung und den Vertrieb von Software zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen, sondern auch Anleitungen zur Umgehung oder Werbung für entsprechende Software, betont der Phonoverband: „Eine solche Berichterstattung ist für die in ihren Rechten verletzten Musikunternehmen nicht hinnehmbar. Nachdem der – sonst durchaus für seine Seriosität bekannte – Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen.“