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Kopierschutzknacker im Visier der IFPI

Die Deutsche Landesgruppe der IFPI macht Ernst: Im Kampf gegen das Problem der Raubkopiererei haben die Mitgliedsfirmen über 100 Anbieter von Kopierschutzumgehungen abgemahnt.

Die Deutsche Landesgruppe der IFPI macht Ernst: Im Kampf gegen das Problem der Raubkopiererei haben die Mitgliedsfirmen über 100 Anbieter von Kopierschutzumgehungen abgemahnt. Mit dem Inkrafttreten des novellierten Urheberrechts am 13. September sind derartige „Knacktools“ illegal. Die Mitgliedsfirmen der IFPI ließen deshalb in den letzten Wochen die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte und die Hamburger proMedia GmbH, die Firma des ehemaligen IFPI-Justiziars Clemens Rasch, ermitteln, wer trotzdem noch derartige Software anbietet. „Das Angebot von Software zum Knacken eines Kopierschutzes ist verboten, und wer dagegen verstößt, bekommt Ärger“, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, zu den Ermittlungsergebnissen. „In den letzten Wochen wurden mehr als 100 Fälle ermittelt. Die Rechtsverletzer erhalten jetzt kostenpflichtige Abmahnungen, auch eine Einstweilige Verfügung gegen einen Anbieter wurde bereits erwirkt.“ Sollten sich Anbieter weiter weigern, den Abmahnungen Folge zu leisten, würden weitere EVs erwirkt. „Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen“, so Gebhardt. „Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen.“

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