Die Musikindustrie will einen Treuhänderfonds des Internationalen Roten Kreuz (IRK) einfrieren lassen. In den Fonds fließt Geld von Sharman Networks, der Vertriebsfirma des P2P-Netzwerks KaZaA. Im Prozess gegen Sharman vor einem australischen Bundesgericht versucht die Branche seit drei Wochen, der Softwarefirma nachzuweisen, dass sie den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material wissentlich duldet. Die Verhandlung ist nach der Beweisaufnahme inzwischen auf den 22. März 2005 vertagt. Doch die Kläger wollen bis dahin nicht untätig zusehen, sondern dafür sorgen, dass Teile von Sharmans Erlösen aus der KaZaA-Vermarktung nicht genutzt werden können.
Die Anwälte der Plattenfirmen haben nämlich herausgefunden, dass das IRK Leistungsempfänger eines Treuhänderfonds ist, der im Pazifikstaat Vanuatu registriert ist und mit Sharman in Verbindung steht. Sharman hat diese Verbindung inzwischen bestätigt. Dies scheint der bislang einzige Anhaltspunkt über Kapitalströme und Besitzverhältnisse von Sharman für die Klägerfirmen zu sein. Nach den Erkenntnissen der Ermittler halten diverse unbekannte Firmen über diese Treuhandgesellschaft Anteile an Sharman. Da in Vanuatu Privatfirmen absoluten Schutz genießen, war es bislang nicht möglich, die tatsächlichen Hintermänner von Sharman ausfindig zu machen.
Das Rote Kreuz werde zwar „gehörig staunen, wenn wir in dieser Angelegenheit auf sie zukommen“, sagte Michael Speck von der australischen Antipiraterie-Organisation MIPI gegenüber „Wired“, doch dieser Schritt sei nötig. Die Branche hoffe, dass das Rote Kreuz das Konto sperren werde, bis ein Urteil im KaZaA-Prozess vorliegt, so Speck. „Es wäre eine unglaubliche Enttäuschung, wenn wir sie deshalb verklagen müssten.“ Um wie viel Geld es dabei geht, verriet Speck allerdings nicht.





