Die deutsche Ausgabe des „Rolling Stone“ darf vorerst nicht mehr beim Axel Springer Young Mediahouse (ASYM) erscheinen. Während der US-Verlag Straight Arrow Publishers Co. der Springer-Tochter die , schaltete sich nun das Kartellamt ein. Die Behörde will prüfen, ob ASYM mit den drei Musiktiteln „Musikexpress“, „Hammer“ und „Rolling Stone“ einen zu hohen Marktanteil bekommt. Um das regelmäßige Erscheinen des Magazins während der Kartellprüfung zu sichern, gründeten die „Stone“-Redakteure die Rockzeitung Schmitz GmbH. Benannt nach der langjährigen Mitarbeiterin Annemarie Schmitz, die auch als Geschäftsführerin fungiert, dient das selbstständige Unternehmen nun bis auf weiteres als Verlag des Monatsmagazins. Wann mit einer Entscheidung des Kartellamts zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.
Kartellamt stoppt „Stone“ bei Springer
Die deutsche Ausgabe des „Rolling Stone“ darf vorerst nicht mehr beim Axel Springer Young Mediahouse erscheinen.






