Recorded & Publishing

Jamendo verklagt nun auch Suno

Nachdem der belgische Musiklizenzdienst Jamendo in den USA und in Belgien ein Verfahren gegen den Tech-Konzern Nvidia angestoßen hatte, tut man selbiges nun auch gegen das KI-Musikunternehmen Suno. Auch hier geht es um das unrechtmäßige Verwenden von mehr als 55.000 Songs zum Training des KI-Modells.

Jamendo, eine Tochter von Winamp, stellte gemeinsam mit einer spanischen Universität online 55.600 Songs online. Allerdings sei zu jedem Zeitpunkt offensichtlich gewesen, dass diese nur für wissenschaftliche und keineswegs für kommerzielle Zwecke freigegeben seien.

Der belgische Musikdienst geht genau wie bei der Klage gegen Nvidia davon aus, dass Suno diese Songs dennoch für sein deutlich kommerzielles Training seines KI-Modells genutzt habe. Dafür habe man Suno im September 2025 eine Rechnung in Höhe von 16 Millionen Euro geschickt.

Nachdem das Unternehmen diese nicht beglichen hat, fordert Jamendo nun mit Schadensersatz eine Entschädigung in Höhe von 17,8 Millionen Euro. Suno habe zwar den Eingang der Rechnung bestätigt, jedoch nichts weiter unternommen, heißt es in der Klage, die „Billboard“ vorliegt.

„Die Einreichung dieser Klage ist ein weiterer wichtiger Schritt in den Bemühungen von Jamendo, die Rechte von Künstler:innen in einem Umfeld zu schützen, in dem künstliche Intelligenz die Musikindustrie grundlegend verändert“, lässt sich Alexandre Saboundjian, CEO der Winamp Group, in einer Mitteilung des Unternehmens zitieren.

Weiter meint er: „Wir sind davon überzeugt, dass Innovation und die Achtung des geistigen Eigentums Hand in Hand gehen müssen, um ein nachhaltiges Ökosystem für Urheber, Rechteinhaber und die Unternehmen zu gewährleisten, die die Technologien von morgen entwickeln.“

Für Suno dürfte diese Klage im Gegensatz zu den bereits laufenden Verfahren, ausgelöst von Klagen der Universal Music Group und Sony Music Group, eher kleiner ausfallen. Am 31. Juli wird am Münchner Landgericht zudem ein Urteil im Verfahren der GEMA gegen den KI-Musikdienst erwartet.