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IDKV begrüßt Reform der Ausländersteuer

Jens Michow, Präsident und Geschäftsführer des IDKV, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Neuregelung der sogenannten Ausländersteuer, übte aber gleichzeitig auch Detailkritik.

Jens Michow, Präsident und Geschäftsführer des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (IDKV)), begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Neuregelung der sogenannten Ausländersteuer, übte aber gleichzeitig auch Detailkritik. Ursprünglich habe der Bundesverband auf einen Freibetrag von 500 Euro gehofft: „Da der jetzt beschlossene Freibetrag von 250 Euro regelmäßig durch mitzuversteuernde Anreisekosten aus dem Ausland aufgezehrt werden dürfte, bleibt der Freibetrag hinter unseren Erwartungen zurück“, kommentierte Michow. Der IDKV-Präsident hatte im Rahmen der zusammen mit Dr. Harald Grams und Dick Molenaar gegründeten „Arbeitsgruppe beschränkte Steuerpflicht“ in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Verhandlungen mit Politikern, dem Deutschen Musikrat und dem Deutschen Kulturrat geführt. Trotz der Kritik sei der Beschluss „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings würden laut Michow „einige Mitgliedsstaaten der EU in steuerpolitischer Hinsicht weitaus verständnisvoller mit der Kultur umgehen“.

Deutlich positiver fiel der Kommentar der Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags, Dr. Antje Vollmer, aus: „Ausländische Künstler und Künstlerinnen können aufatmen“, meint Vollmer. Durch die Neuregelung werde der Kulturaustausch wiederbelebt und ein „aktiver Beitrag zum interkulturellen Dialog“ geleistet. Am 7. November hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags überraschend beschlossen, die .