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GDM knöpft sich eBay-Sünder vor

Der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte verbucht erste Erfolge mit seinem Vorgehen gegen Händler, die bei ihren eBay-Angeboten etwa die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes unterlaufen haben.

Der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) verbucht erste Erfolge mit seinem Vorgehen gegen Händler, die bei ihren eBay-Angeboten die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes unterlaufen haben. So erwirkte der GDM laut Geschäftsführer Heinz Stroh beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen einen Händler aus Norddeutschland, der Instrumente über eBay anbot, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Frist von zwei Wochen für den Widerruf einer Bestellung einzuräumen. „Wenn einige schwarze Schafe im Handel meinen, sie können den fairen Wettbewerb mit illegalen eBay-Angeboten unterwandern, so werden wir kompromisslos dagegen vorgehen“, erklärte Stroh. Er ergänzte, dass der GDM weitere Händler im Visier hätte, die mit ihren eBay-Angeboten gegen geltendes Recht verstießen.