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Frankreichs DRM-Klausel bleibt Streitobjekt der Interessengruppen

Auch wenn der französische Senat den Interoperabilitätszwang im neuen Urheberrecht leicht abgemildert hat, ist ein Rückzug von Diensten wie dem iTunes Music Store aus Frankreich nicht ausgeschlossen. Die BSA ließ bereits wissen, die Modifizierung greife zu kurz.

Auch wenn der französische Senat den Interoperabilitätszwang im neuen Urheberrecht zugunsten von Softwareherstellern und Geräteindustrie abgemildert hat, ist ein Rückzug von Diensten wie dem iTunes Music Store aus Frankreich nicht ausgeschlossen. Die Business Software Alliance (BSA), der u.a. Firmen wie Apple, Microsoft oder Dell angehören, ließ bereits wissen, dass die Modifizierung des Gesetzes zu kurz greife.

„Alle legitimen Geschäftsmodelle, die in Frankreich betrieben und mit regulären technologischen Schutzvorrichtungen arbeiten, werden sich fragen müssen, ob es auch künftig noch wert ist, in Frankreich vertreten zu sein“, erklärte Francisco Mingorance, BSA-Direktor für Public Policy in Europa. Die IFPI hingegen hält die Senatsfassung der DRM-Klausel für ausgewogener. Statt jedermann zu erlauben, DRM-Systeme zu hacken, werde die Angelegenheit nun einer Regulierungsbehörde übertragen, die im Einzelfall entscheiden wird, sagte Europajustiziarin Olivia Regnier.

Auch wenn manche Medien nach dem jüngsten Senatsbeschluss in Paris schon von einem Schlupfloch für Apple berichtet hatten, sieht Regnier auch in der neuen Fassung des Gesetzes so schnell keinen Ausweg für Hersteller wie Apple. Diese Interpretation wurde auch von Parlamentsvertretern bestätigt, die eine Auslegung der DRM-Regelung der unabhängigen Schiedsstelle überlassen wollen.

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