Mehrere Länder haben die ACTA-Ratifizierung gestoppt. Seit dem 10. Februar ist klar: Auch die deutsche Bundesregierung wartet ab, wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mitteilte. Selbst die durchaus liberale „Financial Times Deutschland“ nannte das ein „anbiederndes Verhalten“ an ein paar Tausend Demonstranten. In einer Stellungnahme nutzte kurz darauf EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Gelegenheit, sich als Gegnerin jeglicher Art von Internetsperren zu profilieren: „Ich begrüße die Absicht einiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments, den Europäischen Gerichtshof um eine rechtliche Einschätzung zu bitten und klarzustellen, dass ACTA die Freiheit des Internets und die Meinungsfreiheit nicht einschränken darf.“ Die Kommissarin hält es demnach für angezeigt, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem umstrittenen ACTA-Abkommen befasst. Derweil wird die Diskussion um das Für und Wider von ACTA mit Videos und öffentlichen Meinungsbeiträgen geführt. Auf „Spiegel online“ formulierte zum Beispiel Konrad Lischka: „Wer dieMarktwirtschaft akzeptiert, aber Urhebern das Recht aufs Wirtschaften abspricht, ist ein Heuchler.“ Dem entgegnete wenig später Sascha Lobo mit dem längst überholten Allgemeinplatz, dass die Unterhaltungsbranche sich lieber „um neue Geschäftsmodelle“ kümmern solle, als „den Kampf gegen das Netz“ aufzunehmen. Vor allem in der Netzwelt und auf YouTube, aber auch an den Stammtischen und auf den Straßen sowie in MusikWoche fand die Diskussion um ACTA einen starken Widerhall, wie die jüngsten Beiträge von Stefan Herwig (MusikWoche, Heft 8/2012) und Bruno Kramm (Seiten12/13) belegen. EU-Öffentlichkeitsarbeit läuft ins Leere Doch worum geht es bei ACTA genau? Im Grunde stellt das Abkommen einen übergeordneten Harmonisierungsversuch für ein gemeinsames internationales Vorgehen in Bezug auf Produktfälschungen dar. Dementsprechend lässt sich das etwas sperrige Anti-Counterfeiting Trade Agreement auch als internationale Handelsübereinkunft zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten sowie weiteren Staaten übersetzen. Davon betroffen sind demnach längst nicht nur die Kreativwirtschaft und die Hightech-Branche. Trotzdem scheint sich die Diskussion vor allem auf Urheberrechte und deren Durchsetzbarkeit im digitalen Zeitalter zu konzentrieren. Vermutlich kam die EU schlichtweg zu spät mit ihrem Versuch, umfassend über das Thema zu informieren. Die Fronten waren längst verhärtet, und in Zeiten von schnellen E-Mails und laufenden Status-Updates sind umfangreiche pdf-Sammlungen eben auch nur noch ein bedingt attraktiver Lesestoff. Trotzdem bemüht sich die Europäische Kommission, klarzustellen, dass ACTA „auf Grundlage des geltenden EURechts entwickelt“ wurde und „dieses in keiner Weise ändert“. Ebenso wenig biete das Abkommen „die Möglichkeit, Websites zu sperren“ und sei „daher auch keine europäische Variante der US-amerikanischen Initiativen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect Intellectual Property Act)“. Die ACTA-Verhandlungen hätten „ausdrücklich auf den Prinzipien der Privatsphäre, Meinungsfreiheit und des Datenschutzes“ basiert. Ziel des ganzen Abkommens sei es schließlich, den „bereits hohen Schutz des geistigen Eigentums in der EU“ künftig auch weltweit gewähr – leisten zu können – „zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Europa“. Jahr für Jahr entstünden laut EU-Informationen „über acht Milliarden Euro Verluste durch Produktfälschungen, die unseren Markt überschwemmen“. Zwischen 2005 und2010 habe sich die Zahl der in die EU eingeführten gefälschten Produkte verdreifacht, heißt es aus Brüssel. In der öffentlichen Diskussion aber setzten sich vielmehr Ängste fest, dass ACTA arme Länder am Kauf billiger Medikamente hindere, und die Kritik, der Vertragstext sei in Geheimverhandlungen entstanden, will nicht verstummen. Daran ändert dann auch nichts, dass der ACTA-Wortlaut nach EU-Angaben seit November 2010 öffentlich zugänglich ist und auf den Webseiten der Gemeinschaft „in sämtlichen Amtssprachen der EU eingesehen werden“ kann. Content Allianz macht sich für ACTA stark Die in der Deutschen Content Allianz vereinten Lobbyisten der Kreativwirtschaft appellierten an die Bundesregierung, das ACTA-Abkommen nun doch „ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen“. Die deutsche Politik brauche eine „konsistente Positionierung zum Urheberrecht“, heißt es in einem Statement der Vereinigung. Hierzu zähle auch eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote. „Nachdem sich jeder davon überzeugen konnte, dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, sollte das Abkommen nun auch unterzeichnet werden“, erklärt VPRT-Präsident Jürgen Doetz stellvertretend für die Deutsche Content Allianz, zu deren Unterstützern auch die GEMA und der Bundesverband Musikindustrie zählen. „Wir bedauern, dass die Bundesjustizministerin die internationale Durchsetzung des europäischen Schutzniveaus in Frage stellt.“ Die Orga – nisation sieht sich dabei durch ähnliche Positionen des Bundesverbands der Deutschen Industrie und des Markenverbands bestärkt und erinnert auch an die jüngst nach der Veröffentlichung einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums erneut zurDiskussion gestellten Warnhinweise, die „wenige Tage später von der Ministerin öffentlich kassiert worden sind“. Die Bundeskanzlerin habe der Reform des Urheberrechtes in ihrer Regierungserklärung hohe Priorität eingeräumt. Nun müsse man die Reform anpacken und durchsetzen, da sonst die „Gefahr einer Kluft zwischen der deutschen Kreativwirtschaft und den Gruppen unserer Gesellschaft, die den Schutz des geistigen Eigentums als einen Angriff auf die Freiheit im Internet diskreditierten“, bestehe. Neumann liest Justizministerin Leviten Kulturstaatsminister Bernd Neumann nutzte derweil die filmpolitische Debatte der CSU-Filmkommission im Rahmen der Berlinale zu Kritik in Richtung des Koalitionspartners FDP und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Wenn das Urheberrecht als Existenzgrundlage für Kreative nicht mehr funktioniert, dann ist das System kaputt, dann wird sich Vielfalt nicht mehr aufrechterhalten lassen. Aber offenbar hat sich das auch innerhalb der Bundesregierung noch nicht komplett herumgesprochen.“ Natürlich gebe es Nutzerinteressen, die man nicht übersehen könne. Aber das könne nicht dazu führen, den Grundsatzschutz des geistigen Eigentums außer Kraft zu setzen. „Ich wehre mich dagegen, aus dem Urheberschutzrecht ein Nutzerrecht zu machen. Das ist genau der falsche Weg.“ Neumann las aus der Koalitionsvereinbarung vor, zitierte Passagen wie diese: „Das Urheberrecht hat in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Wir werden das Urheberrecht deshalb entschlossen weiterentwickeln mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.“ Ein solches Ziel hat mit der politischen Wirklichkeit herzlich wenig gemein. Neumann appellierte denn auch an die Kreativbranchen, sich bemerkbar zu machen: Man könne den Kampf nicht ihm alleine überlassen – zumal der Einfluss des Kulturressorts bei einem Thema unter Zuständigkeit der Justizministerin begrenzt sei. Neumann ging aber auch auf Missverständnisse und Fehlinformationen in der Debatte um ACTA ein. Tatsächlich würde sich bei einer Verabschiedung von ACTA in Deutschland prinzipiell nichts ändern.
Dossier: Alles ACTA, oder was?
Europaweite Proteste brachten in den vergangenen Wochen viele EU-Mitgliedsländer in Erklärungsnot. Während sich die Europäische Kommission um Aufklärung bemüht, machen sich deutsche Urheberverbände weiter für ACTA stark. Ein Überblick über den Stand der Dinge.






