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CopyCat verliert auch in der nächsten Instanz

Das Landgericht München hat der Firma Hamiltons Versand untersagt, den Münz-CD-Brenner CopyCat an Tankstellen oder in Fotogeschäften aufzustellen.

Das Landgericht München hat der Firma Hamiltons Versand untersagt, den Münz-CD-Brenner CopyCat an Tankstellen oder in Fotogeschäften aufzustellen. Damit hat die Firma auch in der nächsthöheren Instanz verloren, nachdem die Gerichte im November eine einstweilige Verfügung gegen Hamiltons Versand bestätigt hatten. Mit dieser Verfügung hatten BMG, EMI und Virgin die Aufstellung der Apparate verhindert, weil sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese Auffassung bekräftigte nun das Landgericht, da für die Geschäftsinhaber der Läden mit CopyCat wie auch für die Kunden eine Benutzung des Automaten einen Eingriff in fremde Verwertungsrechte bedeutet.

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