Digitaler Vertrieb

Clemens Rasch begrüßt Streamingurteil

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. April entschieden, dass Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers gegen geltendes Recht verstoßen kann. Rechtsanwalt Clemens Rasch wertet das EuGH-Urteil als „erfreuliche Stärkung der Position der Kreativindustrie“.

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. April 2017 entschieden, dass Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers gegen geltendes Recht verstoßen kann. Für MusikWoche analysiert der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch das Urteil:

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