Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI zogen im Namen ihrer Mitgliedsfirmen gegen den Host von YouTube-DL vor das Hamburger Landgericht. Dieses urteilte gegen das Hosting der Software und verpflichtet die Person, die das Tool betreibt, zur Einstellung von YouTube-DL.
BVMI und IFPI setzen Einstellung von YouTube-DL gerichtlich durch
Die Stream-Ripping-Software YouTube-DL darf nicht weiter operieren. Das erreichten der BVMI und die IFPI mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg.





