Der Bundesverband Musikindustrie hat die Durchsetzung des neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs für Urheberrechtsverletzungen bei sogenannten Sharehostern begrüßt. Kürzlich hatte der Sharehoster Rapidshare IP-Adressen seiner Nutzer herausgegeben, was unter anderem zu Abmahnungen und einer Hausdurchsuchung führte. Der seit September 2008 gültige Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes bildet hierfür die gesetzliche Grundlage, die Unternehmen wie Provider und Sharehoster zur Auskunft verpflichtet.
Bundesverband begrüßt zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Der Bundesverband Musikindustrie hat die Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs für Urheberrechtsverletzungen bei sogenannten Sharehostern begrüßt. Kürzlich hatte Rapidshare IP-Adressen seiner Nutzer herausgegeben, was unter anderem zu Abmahnungen und einer Hausdurchsuchung führte.






