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Bundesgerichtshof schränkt Haftung von Eltern für Filesharing ein

Der Bundesgerichtshof fällte am 8. Januar ein Grundsatzurteil zu Verantwortungsfragen in Sachen Filesharing. Dabei schränkten die Karlsruher Richter die Haftung von Eltern bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch volljährige Kinder über einen familiären Onlinezugang ein.

Der Bundesgerichtshof fällte am 8. Januar 2014 ein Grundsatzurteil zu Verantwortungsfragen in Sachen Filesharing. Dabei schränkten die Karlsruher Richter die Haftung von Eltern bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über einen familiären Onlinezugang weiter ein. So entschied der auch für Fragen des Urheberrechts zuständige 1. Zivilsenat des BGH, dass „der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht“, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe heißt.

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