MusikWoche: Was genau sind die Ziele der neuen Verwertungsgesellschaft? Jens Michow: Das deutsche Urheberrecht gewährt dem Veranstalter die gleichen Leistungsschutzrechte wie den ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern. Das Leistungsschutzrecht schützt künstlerische, wissenschaftliche und unternehmerische Leistungen ähnlich wie urheberrechtlich geschützte Werke. Leider haben die Veranstalter die Wahrnehmung dieser Rechte in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt. Gerade 45 Veranstalter erhalten derzeit über die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH einen vergleichsweise kleinen Anteil am Pauschalabgabenaufkommen vor allem aus Vergütungen der Gerätehersteller. Mit Gründung einer eigenen Verwertungsgesellschaft wollen wir sicherstellen, dass die Veranstalter tatsächlich an jeder Verwertung ihrer Rechte beteiligt werden, also auch an der Vervielfältigung von Ton- und Bildtonträgern, an der Sendung von Live-Aufnahmen und an Downloads jeglicher Art.
Was sich der bdv von der neuen Verwertungsgesellschaft verspricht: „Frontenbildung vermeiden“
Auf seiner Jahresversammlung hat der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) die Gründung einer eigenen Verwertungsgesellschaft beschlossen. Warum er dies tat, erläutert bdv-Präsident Jens Michow im Gespräch mit MusikWoche-Redakteur Dietmar Schwenger.






