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VG Musikedition führt Singalong-Tarif ein

Die VG Musikedition hat zum 24. Juni einen neuen Tarif namens V-SiL 1 eingeführt. Dieser regelt die Lizenzierung von Liedtexten bei Singalong-Veranstaltungen und vergleichbaren Formaten, bei denen Lyrics zum Einsatz kommen.

Der Tarif der VG Musikedition erfasst die Einblendung, Projektion und grafische Vervielfältigung von Songtexten bei interaktiven Mitsingformaten.

Dazu zählen unter anderem Singalong, „Rudelgesang“, Offene Singen, Gemeinschaftsliedersingen, Singflashmob oder Voice Together – also Veranstaltungen, bei denen eine Mehrzahl von Personen außerhalb einer vorbestehenden Singgemeinschaft gemeinsam die Stimme erhebt. Nicht erfasst sind hingegen Chöre, Singvereine, Kantoreien und andere feste Gesangsformationen.

Die Vergütung berechnet sich grundsätzlich mit acht Prozent der Veranstaltungseinnahmen. Dabei gelten Mindestbeträge: Bei bis zu 99 Besucher:innen fallen 77,14 Euro an, bis zu 499 Gästen 214,29 Euro und bis zu 999 Teilnehmenden 385,71 Euro, zuzüglich der Umsatzsteuer. Wer Liedtexte bei einer Veranstaltung gleichzeitig projiziert und als Ausdruck verteilt, zahlt einen Zuschlag von 20 Prozent auf die Grundvergütung.

Die Lizenz müssen Veranstalter mindestens drei Werktage vor der Veranstaltung erwerben und innerhalb von 30 Tagen danach eine Werkliste sowie alle abrechnungsrelevanten Informationen einreichen. Gemeinnützigen Organisationen und Benefizveranstaltungen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachlass gewährt.

Die in Kassel ansässige Verwertungsgesellschaft verstehe den neuen Tarif als „zentralen One-Stop-Shop“, der Veranstaltern den Rechteerwerb „einfach und unkompliziert“ ermöglichen soll.