Am 28. April beginnt vor dem Landgericht München I ein Prozess, bei dem die Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim klagt. Künftig soll der Tickethändler bei Rückerstattungen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Klaus-Peter Schulenberg sieht in der Klage jedoch vor allem eine PR-Aktion.
dis27.04.2021 08:28
Wertet eine Klage der Verbraucherzentrale als "PR Aktion": Klaus-Peter Schulenberg, CEO CTS EventimCTS Eventim
Am 28. April 2021 beginnt vor dem Landgericht München I ein Prozess, bei dem die Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim klagt. Künftig soll der Tickethändler bei Rückerstattungen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Laut der Verbraucherzentrale geht es bei dem Prozess um Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren, die das Unternehmen im Falle einer Erstattung einbehalte.
Am 28. April 2021 beginnt vor dem Landgericht München I ein Prozess, bei dem die Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim klagt. Künftig soll der Tickethändler bei Rückerstattungen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Laut der Verbraucherzentrale geht es bei dem Prozess um Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren, die das Unternehmen im Falle einer Erstattung einbehalte.