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Strafprozess zur Loveparade geplatzt

Das Landgericht Duisburg hat die Anklage gegen zehn Beteiligte der Loveparade-Katastrophe 2010 abgewiesen und wird kein Hauptverfahren eröffnen. Das als Hauptbeweismittel eingereichte Gutachten des Panikforschers Keith Still sei mangelhaft und „unverwertbar“. Die Staatsanwaltschaft will den Beschluss anfechten. Opferanwalt Julius Reiter spricht von einem „Justizskandal“.

Das Landgericht Duisburg hat die Anklage gegen zehn Beschuldigte an der Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010 – sechs von der Stadt Duisburg sowie vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent – abgewiesen und wird kein Hauptverfahren eröffnen. Der Anklage sei es, wie die „Süddeutsche Zeitung“ das Gericht zitiert, nicht gelungen, „den Beweis für die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen und deren Kausalität zu erbringen“.

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