MusikWoche: Wie beurteilen Sie die Sicherheitsstandards bei Großveranstaltungen in Deutschland allgemein? Sind sie ausreichend? Wo kann oder müsste man noch nachbessern? Christian Kuntze: Nach solch schrecklichen Ereignissen, wie sie sich in Duisburg ereignet haben, ist der Ruf nach dem Gesetzgeber meist sehr laut. Ich bin jedoch der Auffassung, dass die bestehenden Sicherheitsstandards besonders für Großveranstaltungen in Deutschland grundsätzlich ausreichend sind. Sie müssen nur angewendet werden. So sind die Sicherheitsanforderungen an Großveranstaltungen wie die Loveparade detailliert in den Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze zur Loveparade-Katastrophe: „Von vornherein nicht genehmigungsfähig“
Nach dem Loveparade-Desaster begann die Suche nach den Ursachen und den Schuldigen. Und noch ist die Rechtslage nicht aufgearbeitet. MusikWoche fragte einen Experten, wie sich die sicherheitsrechtlichen Anforderungen bei der Durchführung eines Großevents wie in Duisburg darstellen.






