Im August 2017 hatte das Handelsgericht Wien ein Urteil gegen den von CTS Eventim Austria betriebenen Kartenanbieter Ö-Ticket erlassen, bei dem es um unzulässige Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten ging. Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatten die Verbraucherschützer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) deswegen CTS Eventim Austria verklagt. Das VKI hat nun Oberlandesgericht Wien (OLG) recht bekommen. Das Urteil allerdings ist noch nicht rechtskräftig.
Oberlandesgericht Wien bestätigt Urteil gegen CTS Eventim Austria
Im August hatte das Handelsgericht Wien ein Urteil gegen den von CTS Eventim Austria betriebenen Anbieter Ö-Ticket erlassen, bei dem es um Gebühren für verschiedene Zustellungsarten ging. Das Oberlandesgericht Wien bekräftigt nun dieses Urteil.






