Das Landgericht Koblenz hat der einstweiligen Verfügung der Nürburggring GmbH, die diese gegen die Marek Lieberberg Konzertagentur eingereicht hatte, in allen wesentlichen Punkten stattgegeben. Damit hat die Betreibergesellschaft durchgesetzt, dass Marek Lieberberg nicht ohne Zustimmung der Gesellschaft anderswo ein Festival unter dem Namen „Rock am Ring“ veranstalten darf. Nun müssten sich beide Parteien auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Lieberberg hat jedoch bereits angekündigt, die Gründe für die Entscheidung genau prüfen zu wollen.
Nürburgring-Betreiber setzen sich gegen Lieberberg durch
Das Landgericht Koblenz hat der einstweiligen Verfügung der Nürburgring GmbH, die diese gegen die Marek Lieberberg Konzertagentur eingereicht hatte, in allen wesentlichen Punkten stattgegeben.






