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Nürburgring beantragt einstweilige Verfügung gegen Lieberberg

Die Nürburgring GmbH hat beim Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und seine Konzertagentur beantragt, bei der es um die Verwendung des Namens „Rock am Ring“ geht. Lieberberg hat darauf bereits reagiert.

Die Nürburgring GmbH hat beim Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und seine Konzertagentur beantragt, bei der es um die Verwendung des Namens „Rock am Ring“ geht.

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