Die Nürburgring GmbH hat beim Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und seine Konzertagentur beantragt, bei der es um die Verwendung des Namens „Rock am Ring“ geht.
Nürburgring beantragt einstweilige Verfügung gegen Lieberberg
Die Nürburgring GmbH hat beim Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und seine Konzertagentur beantragt, bei der es um die Verwendung des Namens „Rock am Ring“ geht. Lieberberg hat darauf bereits reagiert.






