Jens Michow gründete seine Kanzlei 1992, Johannes Ulbricht trat 2003 in die Kanzlei ein. 2007 schlossen sich beide zu einer anwaltlichen Sozietät zusammen. Die Kanzlei hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung von Unternehmen und Akteuren der Kulturwirtschaft, insbesondere von Konzert- und Tourneeveranstaltern, Künstlermanagern und Agenturen.
„Nach 23-jähriger Zusammenarbeit haben sich unsere Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung und Fortführung unserer anwaltlichen Tätigkeit zunehmend unterschiedlich entwickelt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Partnerschaft einvernehmlich zu beenden“, erklärt Michow. „Die Halbwertszeit von Ehen in Deutschland liegt aktuell bei nur 14,6 Jahren. Da liegen wir doch schon ziemlich weit vorne und ich bin meinem bisherigen Partner dankbar, dass er es so lange bei mir ausgehalten hat.“
Johannes Ulbricht bestätigt das Ende der Partnerschaft: „Ich bin Jens Michow für vieles sehr dankbar“, betont der Rechtsanwalt im Gespräch mit MusikWoche. Auch wenn jetzt der richtige Moment für einen Schnitt sei, so sei die vorherige Zusammenarbeit doch ebenso richtig gewesen. Ulbricht erinnert dabei unter anderem an den Zusammenschluss der Live-Verbände oder Fälle im Veranstaltungsrecht, die man bis hinauf zum BGH oder Bundesfinanzhof verfolgt habe. Er selbst bleibe als Justiziar des BDKV aktiv und sei zudem auch weiterhin für die Verwertungsgesellschaft GWVR tätig. Darüber hinaus kündigt Ulbricht neue Aktivitäten in einer Kanzlei zusammen mit Paula Berauer an.
Nach Auflösung der Partnerschaft wird Michow seine Kanzlei unter dem Namen Kanzlei Michow am bisherigen Standort fortführen. „Ich freue mich sehr, dass meine langjährigen Mitarbeiterinnen Barbara Jovanovic, Birgitta Schlüter-Uckert, Sigrid Angeli und Juli Orkin auch künftig an meiner Seite bleiben. Mit Barbara Jovanovic und Sigrid Angeli verbindet mich eine mehr als zwanzigjährige Zusammenarbeit.“
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Michow bleibt die umfassende Beratung von Unternehmen und Akteuren in allen Rechtsfragen des Kultursektor. Michow verbindet dabei seine anwaltliche Tätigkeit mit eigener Branchenerfahrung als Veranstalter, Künstleragent und Manager international tätiger Künstler. Zudem war er Gründer und geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft sowie später geschäftsführender Präsident des BDKV.
„Die Verbindung von anwaltlicher Tätigkeit und eigener praktischer Branchenerfahrung ist für meine Arbeit von besonderer Bedeutung. Sie ermöglicht es mir, die Strukturen und Zusammenhänge der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft ebenso wie die rechtlichen Herausforderungen meiner Mandantinnen und Mandanten aus eigener unternehmerischer und praktischer Erfahrung zu verstehen“, erläutert Michow.
Die Kanzlei will ihre Mandantinnen und Mandanten weiterhin insbesondere in der Querschnittsmaterie des Veranstaltungsrechts- und Live-Entertainment-Rechts sowie allen damit verbundenen Rechtsgebieten beraten. Das Leistungsspektrum umfasst neben dem Vertragsrecht für die gesamte Kulturwirtschaft das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie branchenspezifische Fragen des Steuer- und Künstlersozialversicherungsrechts und des Rechts der Verwertungsgesellschaften. Darüber hinaus soll die rechtliche Beratung und Begleitung von Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen- und Restrukturierungssituationen künftig einen größeren Stellenwert einnehmen.






