Der Festivalstreit geht weiter: Marek Lieberberg hat eine einstweilige Verfügung gegen die DEAG erwirkt. Die Veranstalter der Grünen Hölle dürfen ihr Festival nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht mehr als „Traditionsfestival“ bezeichnen und es somit als Nachfolgeveranstalung von Rock am Ring am Nürburgring sehen. Sollte die DEAG dies weiterhin tun, drohen ein Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 250.000 Euro oder gar Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Marek Lieberberg erwirkt einstweilige Verfügung gegen DEAG
Der Festivalstreit geht weiter: Marek Lieberberg geht mit einer einstweiligen Verfügung gegen die DEAG vor. Die Veranstalter der Grünen Hölle dürfen ihr Festival nach einer beim Landgericht Köln erwirkten Entscheidung nicht mehr „Traditionsfestival“ nennen, zudem geht es um die Genehmigung von Rock am Ring in Mendig.






