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Lieberberg darf Namen „Rock am Ring“ weiter verwenden

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat den Antrag der Nürburgring GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg zurückgewiesen. Damit darf der Impresario den Namen Rock am Ring für sein Festival weiterhin verwenden, dessen neuen Standort er in Kürze bekanntgeben will.

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz hat im Prozess um die Namensrechte an „Rock am Ring“ den Antrag der Nürburgring GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen die Marek Lieberberg Konzertagentur zurückgewiesen. Damit darf der Impresario den Namen „Rock am Ring“ für sein Festival auch an einem neuen Standort verwenden.

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