Wie CTS Eventim meldet, hat das Bundeskartellamt das im August 2010 eingeleitete Entflechtungsverfahren gegen das Unternehmen in Bezug auf die Übernahme von See Tickets Germany eingestellt. Das Kartellamt hatte in dem Verfahren nachträglich geprüft, ob bei der im Juli 2010 erfolgten Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der See Tickets Germany GmbH durch CTS Eventim die Voraussetzungen für eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht gegeben waren.
Kartellamt winkt CTS-Akquise von See Tickets durch
Wie CTS Eventim meldet, hat das Bundeskartellamt das im August 2010 eingeleitete Entflechtungsverfahren gegen das Unternehmen in Bezug auf die hundertprozentige Übernahme von See Tickets eingestellt. Der „dauerhafte Vollzug des Zusammenschlusses“ sei somit gesichert.






