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Kartellamt kippt Exklusivvereinbarungen von CTS Eventim

In dem Verwaltungsverfahren zu den bislang üblichen Exklusivvereinbarungen von CTS Eventim hat das Bundeskartellamt beschlossen, dass diese rechtswidrig sind.

In dem Verwaltungsverfahren zu den bislang üblichen Exklusivvereinbarungen von CTS Eventim hat das Bundeskartellamt beschlossen, dass diese Absprachen zu Ticketvolumina in Kombination mit bestimmten Laufzeiten rechtswidrig sind. Das teilt die Behörde am 26. Januar 2018 auf ihrer Homepage mit.

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