Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) hat nach eineinhalbjähriger Verhandlung mit der Künstlersozialkasse (KSK) und der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt die Verträge zur Gründung einer Ausgleichsvereinigung (AV) unterzeichnet. Die auf Paragraf 32 KSVG beruhende AV räumt Mitgliedern rückwirkend ab 2008 das Recht ein, die Aufbringung der Künstlersozialabgabe abweichend von den allgemeinen Regelungen des Gesetzes zu gestalten.
idkv gründet Ausgleichsvereinigung für Künstlersozialabgabe
Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) hat nach eineinhalbjähriger Verhandlung mit der Künstlersozialkasse (KSK) die Verträge zur Gründung einer Ausgleichsvereinigung unterzeichnet. Sie räumt Mitgliedern rückwirkend ab 2008 das Recht ein, die Aufbringung der Künstlersozialabgabe abweichend von den allgemeinen Regelungen des Gesetzes zu gestalten.






