Heino hat den Prozess gegen die Gothaer Allgemeine Versicherung, bei der er eine Ausfallversicherung für die wegen Krankheit abgesagte Tournee 2007 geltend machen wollte, endgültig verloren. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die frühere Entscheidung des ortsansässigen Landgerichts. Nach Meinung der Richter hat der Volksmusik- und Schlagerstar die Versicherung bei Abschluss des Vertrages getäuscht. Damit bleiben der 71-jährige Sänger und der Veranstalter Kult Musik, an dem Heino beteiligt ist, nach übereinstimmenden Medienberichten auf einem entstandenen Schaden von 3,5 Millionen Euro sitzen.
Heino verliert Prozess um Tourausfall endgültig
Heino hat den Prozess gegen die Gothaer Allgemeine Versicherung, bei der er eine Ausfallversicherung für die wegen Krankheit abgesagte Tournee 2007 geltend machen wollte, endgültig verloren. Der Sänger und der Veranstalter Kult Musik müssen nun den entstandenen Schaden in Höhe von 3,5 Millionen Euro selbst tragen.






