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GVL äußert sich zur neuen Verwertungsgsellschaft für Veranstalter

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) plant eine neue Verwertungsgesellschaft. Dazu bezieht nun auch die GVL Stellung und betont, dass die neue Gesellschaft allein die so genannten Primärrechte wahrnehmen werde, die Rechtewahrnehmung der Vergütungsansprüche der Veranstalter aus der Zweitverwertung aber weiter der GVL obliege.

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) plant eine neue Verwertungsgesellschaft für Konzertveranstalter. Dazu bezieht nun auch die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) Stellung.

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