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Gericht entscheidet im Januar Streit zwischen DEAG und Nürburgring

Nach einer ersten mündlichen Verhandlung will das Landgericht Koblenz am 14. Januar eine Entscheidung darüber treffen, ob die Capricorn Nürburgring GmbH beim Festivalstreit mit der DEAG für die Hälfte des Gesamtverlusts aufkommen muss.

Nach einer ersten mündlichen Verhandlung will das Landgericht Koblenz am 14. Januar 2016 eine Entscheidung darüber treffen, ob die Capricorn Nürburgring GmbH (CNG) beim Festivalstreit mit der DEAG für die Hälfte des Gesamtverlusts aufkommen muss.

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