Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) CTS Eventim Austria verklagt, weil das Unternehmen beim Ticketservice Ö-Ticket Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten erhoben hatte. Dagegen ist nun beim Handelsgericht Wien ein allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil ergangen. Demzufolge seien alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig.
Gebühren-Urteil gegen CTS Eventim Austria
Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatte der Verein für Konsumenteninformation CTS Eventim Austria verklagt, weil das Unternehmen bei Ö-Ticket Gebühren Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten erhoben hatte. Dagegen ist nun ein allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil ergangen.






