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Gastspieldirektionen müssen Regelsteuersatz zahlen

Wie der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mitteilt, hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, dass Leistungen von Gastspieldirektionen nicht mehr wie bisher über den ermäßigten Steuersatz abrechenbar sind. Künftig gilt der Regelsteuersatz.

Wie der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mitteilt, hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, dass Leistungen von Gastspieldirektionen nicht mehr wie bisher über den ermäßigten Steuersatz abrechenbar sind. Künftig gilt der Regelsteuersatz für den Ein- und Weiterverkauf von Künstlern und Konzertproduktionen.

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