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Eventim Austria setzt sich vor Gericht durch

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die Zulässigkeit von oeticket-Servicegebühren bereits zum zweiten Mal bestätigt. Damit sei die rechtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Servicegebühren final gefallen, teilt das Unternehmen mit.

“Ein starkes Signal für die Rechtssicherheit!“, sagt Christoph Klingler, CEO, Eventim Austria. „Wir sind erleichtert, dass der Oberste Gerichtshof die Servicegebühren endgültig für zulässig erklärt. Sie ermöglichen das qualitativ hochwertige Angebot für die Kultur- und Veranstaltungsszene, für das über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Eventim Austria in Österreich täglich im Einsatz sind. Mit transparent ausgewiesenen Servicegebühren kann oeticket einen Beitrag zum Facettenreichtum in der österreichischen Veranstaltungslandschaft leisten und erstklassiges Service für Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Besucherinnen und Besucher bieten.“

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