Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mit, dass entgegen vorausgegangener Verlautbarungen auf die Umsätze aller Discjockeys nicht zwangsläufig der Regelsteuersatz Anwendung findet.
Differenzierte Umsatzbesteuerung bei DJs bestätigt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mit, dass entgegen
vorausgegangener Verlautbarungen auf die Umsätze aller Discjockeys nicht zwangsläufig der Regelsteuersatz Anwendung findet.






