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Differenzierte Umsatzbesteuerung bei DJs bestätigt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mit, dass entgegen
vorausgegangener Verlautbarungen auf die Umsätze aller Discjockeys nicht zwangsläufig der Regelsteuersatz Anwendung findet.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) mit, dass entgegen vorausgegangener Verlautbarungen auf die Umsätze aller Discjockeys nicht zwangsläufig der Regelsteuersatz Anwendung findet.

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