Weil das Gericht bei der ersten – abgewiesenen – Klage der DEAG gegen CNG Anfang 2016 erklärt hatte, dass es nach Erstellung einer Schlussabrechnung noch Anspruchsmöglichkeiten gebe, will die DEAG nun fünf Millionen Euro von dem Nürburgringbetreiber.
DEAG will Nürburgringbetreiber erneut verklagen
Weil das Gericht bei der ersten – abgewiesenen – Klage der DEAG gegen CNG erklärt hatte, dass es nach Erstellung einer Schlussabrechnung noch Anspruchsmöglichkeiten gebe, will die DEAG nun fünf Millionen Euro von dem Nürburgringbetreiber.






