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DEAG widerspricht einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln

Die DEAG hat beim Landgericht Köln Widerspruch gegen die von Marek Lieberberg erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt. Weil diese ohne Anhörung der DEAG in Kraft getreten ist, kommt es nun zu einer mündlichen Verhandlung.

Die DEAG hat beim Landgericht Köln Widerspruch gegen die von Marek Lieberberg erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt. Weil diese ohne Anhörung der DEAG in Kraft getreten ist, kommt es nun zu einer mündlichen Verhandlung. Diese entscheidet über die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung.

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