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DEAG und Hermjo Klein begrüßen Gerichtentscheidung gegen FiBa

Im Prozess gegen die Fiba Veranstaltungsservice GmbH von Andrea und Uwe Fischer haben sich die Kläger – DEAG Classics AG und Manfred Hertlein – durchgesetzt. Über diese Entscheidung freuen sich die DEAG und ihr Partner Hermjo Klein.

Im Prozess gegen die FiBa Veranstaltungsservice GmbH von Andrea und Uwe Fischer haben sich die Kläger – DEAG Classics AG und Manfred Hertlein – durchgesetzt. Über diese Entscheidung des Oberlandesgericht Zweibrücken vom 5. Februar 2015 freuten sich besonders die DEAG und ihr Partner Hermjo Klein, in dessen damaliger Firma A.C.E. Entertainment die Auseinandersetzung ihren Anfang nahm.

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