Das Landgericht Koblenz hat am 14. Januar 2016 im Verfahren um das geplatzte Rockfestival Der Ring – Grüne Hölle Rock am Nürburgring 2015 den Teilanspruch der Deutschen Entertaiment AG (DEAG) gegen die Nürburgring-Betreiberfirma Capricorn Nürburgring GmbH (CNG) in Höhe von 1,89 Millionen Euro auf Vorfinanzierung beziehungsweise Liquiditätszuschuss abgewiesen. Das Gericht begründet dies damit, dass die Liquiditätsklausel gemäß Kooperationsvertrag nach Verlegung und Durchführung der Veranstaltung unter dem Namen Rock im Revier in die Veltins-Arena in Gelsenkirchen nicht mehr anwendbar sei.
DEAG klagt weiter gegen Nürburgring-Betreiber
Das Landgericht Koblenz hat den Teilanspruch der DEAG gegen die Nürburgring-Betreiberfirma CNG in Höhe von 1,89 Millionen Euro abgelehnt. Der Live-Konzern will indes nun von der CNG eine „hälftige Verlustbeteiligung“ von 5,39 Millionen Euro einfordern.






