Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, dass es im Rahmen der Gutscheinlösung in der Coronazeit vor allem Klagen gegen CTS Eventim gegeben habe. Der Zeitung hatte der von Klaus-Peter Schulenberg geleitete Konzern damals erklärt, dass es sich bei dem einbehaltenen Teil bei Rückerstattung des Ticketpreises um Gebühren für Leistungen gehandelt habe, die man erbracht hätte.
Nun hat der vzb Ende 2022 eine Musterfeststellungsklage gegen CTS Eventim angestrengt, nachdem einzelne Verbraucherschutzverbände in den Bundesländern damit gescheitert waren, die Zurückzahlung des vollständigen Kaufpreises einzuklagen. Betroffene können sich jetzt an der Klage beteiligen, ohne Gefahr zu laufen, an den Prozesskosten beteiligt zu werden. Laut „FAZ“-Angaben sollen sich bereits gut 3000 Personen dem Verfahren angeschlossen haben.
Auf Nachfrage der „FAZ“ stellt CTS Eventim fest: „Die Musterfeststellungsklage des vzbv ist offensichtlich unbegründet, und wir werden uns gegen diese verteidigen und ihre Zurückweisung durch das zuständige Gericht beantragen.“ Die Geschäftstätigkeit von Eventim stehe „selbstverständlich in vollem Einklang mit Recht und Gesetz“. Die Praxis des Unternehmens bei der Rückerstattung sei schon von diversen Instanzgerichten und im Juli 2022 auch durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs „ausdrücklich bestätigt“ worden. „Wir gehen davon aus, dass auch dieses Verfahren zu keinem anderen Ergebnis kommen wird“.
Zudem zitiert die „FAZ“ Schulenberg aus einem Interview, das der Eventim-Gründer bereits im Juli 2022 dem Blatt gegeben hat. Damals sagte er: „Die Vorverkaufsgebühr steht uns grundsätzlich zu, das hat das Gericht bestätigt. Wir müssen sie allerdings dem Veranstalter berechnen. Bislang waren wir von den Veranstaltern angewiesen, die Gebühr beim Kunden einzuholen, das haben wir jetzt angepasst.“





