Das Bundekartellamt gab 2018 die Begründung zu seiner Entscheidung gegen bestimmte Exklusivverträge bei CTS Eventim bekannt. Auf Nachfrage von MusikWoche teilt das Unternehmen mit: „Wir bedauern sehr, dass sich die Behörde nicht ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat, zumal diese durch aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt werden.“
CTS Eventim wehrt sich gegen Kartellamt
CTS Eventim bedauert die Entscheidung des Bundeskartellamts zu Exklusivverträgen und hat eine Beschwerde gegen den Beschluss beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben.






