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Bundesgerichtshof gibt GEMA Recht bei Streit um Straßenfeste

In einem seit sechs Jahren schwelenden Streit zwischen der Bochum Marketing GmbH und der GEMA, bei dem es um die angemessene Vergütung für Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen ging, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun der GEMA Recht gegeben.

In einem seit sechs Jahren schwelenden Streit zwischen der Bochum Marketing GmbH und der GEMA, bei dem es um die angemessene Vergütung für die Musiknutzung bei Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen ging, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun der GEMA Recht gegeben.

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